Der Bund Gottes

Bund im religiösen Sinne ist ein Vertrag zwischen Gott und dem Menschen. Dabei fordert Gott vom Menschen ein bestimmtes Verhalten und verheißt ihm dafür Seine Gnade. Er schenkt dem Menschen gegen das Versprechen, sich in einer bestimmten Weise zu verhalten, seine Wohltaten. So verheißt zum Beispiel der Größere Bund, den jede Manifestation mit den Gläubigen schließt, diesen für die Fülle der Zeit eine neue Manifestation und nimmt ihnen das Versprechen ab, Sie anzuerkennen, wenn Sie erscheint. Daneben gibt es den Kleineren Bund, den eine Manifestation Gottes mit den Gläubigen schließt, damit sie dem von Ihr berufenen Nachfolger folgen. Wenn sie das tun, bleibt der Glaube geeint und rein, wenn nicht, treten Spaltungen ein und die Kraft des Glaubens schwindet dahin. Einen solchen Bund schloß Bahá’u’lláh mit Seinen Gläubigen bezüglich Abdu’l-Bahás, und dieser führte ihn mit der Bahá’í-Gemeindeordnung weiter…

Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 23. März 1975 an einen Bahá’í

Die Bahá’í glauben, dass die unverkennbare Einheit der Bahá’í–Religion auf einem Versprechen Gottes an die Menschheit beruht, das sie Seiner fortwährenden Führung nach dem Hinscheiden Bahá’u’lláhs versichert.
Dieses Versprechen wird als Bund Gottes bezeichnet.

Die Idee des Bundes zwischen Gott und Mensch ist natürlich den Anhängern vieler Religionen geläufig. Die Juden glauben, dass Gott einen Bund mit ihnen geschlossen hat und verspricht, sie zu führen, solange sie Seine Gesetze halten.
Die Christen glauben, dass Jesus mit ihnen einen neuen Bund geschlossen hat.

Für Bahá’í erneuert der von Bahá’u’lláh geschlossene Bund das Versprechen göttlicher Führung und ist gleichzeitig ein System, das seinen Fortbestand sichert.

Insbesondere kann der Bund als Synonym für die Linie der Nachfolge nach Bahá’u’lláh verstanden werden, wie sie in den Schriften des Glaubens niedergelegt ist. Diese Linie führt von Bahá’u’lláh zu Seinem Sohn ‘Abdu’l–Bahá und von ‘Abdu’l–Bahá zu Seinem Enkel Shoghi Effendi und zum Universalen Haus der Gerechtigkeit, deren Nachfolge jeweils testamentarisch festgelegt, bzw. im letzten Fall in Bahá’u’lláhs eigenen Schriften festgelegt wurde.